Europakade 3, Tolkamer
Merwedestraat 48S, Dordrecht

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND KONDITIONEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Angaben in der Auftragsbestätigung gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge und für alle von uns abgegebenen Angebote. Jegliche Bezugnahme des Kunden auf seine eigenen Einkaufs-, Verkaufs-, Liefer- oder sonstigen allgemeinen Bedingungen wird von uns ausdrücklich zurückgewiesen. Mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen mit anderen als den nach dem Handelsregister vertretungsberechtigten Personen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn diese Bedingungen für einen Vertrag zwischen dem Kunden und uns für anwendbar erklärt worden sind, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns. Vereinbarte Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für den Vertrag, in dessen Rahmen die Abweichungen vereinbart wurden; sie gelten nicht für künftige Rechtsbeziehungen. Die Nichtigerklärung oder Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.

PREISE

Alle unsere Preise sind ohne Gewähr. Die von uns angegebenen Preise basieren auf der Lieferung ab Lager, d.h. versandfertige Lieferung ab unserem Lager in Doetinchem. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sonstiger Steuern, Abgaben, die für die Lieferung oder Leistung erhoben oder eingeführt werden können, Transport- und Versicherungskosten. Erhöht sich nach Abgabe eines Angebots oder nach Abschluss eines Vertrags einer oder mehrere der Selbstkostenfaktoren, so sind wir berechtigt, den angebotenen oder vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen, auch wenn die Erhöhung auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist. Für Produkte, die sich aufgrund von Wechselkursänderungen verteuert haben, gelten die Bestimmungen des vorherigen Abschnitts entsprechend. Eine Erhöhung des vereinbarten Preises um mehr als 15 % des ursprünglich vereinbarten Preises infolge einer Erhöhung eines der Selbstkostenfaktoren gibt dem Auftraggeber das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen. Eine solche Auflösung erfolgt durch ein Schreiben an uns innerhalb von 7 Tagen, nachdem wir den Kunden darüber informiert haben, dass der vereinbarte Preis erhöht werden soll. Die Lieferfrist verlängert sich um diesen Zeitraum.

LIEFERUNG UND VERSAND

Die Aufträge werden so vollständig wie möglich geliefert. Erfolgt die Lieferung in Teilen, müssen unsere Rechnungen für die Teile innerhalb der geltenden Frist bezahlt werden. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Doetinchem durch schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Kunden, dass die Ware bereit liegt. Unmittelbar nach der Lieferung der Waren durch uns trägt der Kunde das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die durch oder an diesen Waren verursacht werden können. Der Transport oder Versand erfolgt auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten und Risiko. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware versichert. Wir sind frei in der Wahl des Transportmittels. Reklamationen wegen Transportschäden müssen vom Empfänger schriftlich beim Spediteur geltend gemacht werden. Wir empfehlen daher, als beschädigt erkannte Sendungen nur unter dem schriftlichen Vorbehalt jeglicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Transportunternehmen anzunehmen. Wird der Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers versandt oder befördert, so trägt der Auftraggeber die nach der Auftragserteilung eingetretenen Erhöhungen der Frachtkosten, sofern die Beförderung tatsächlich zum erhöhten Tarif erfolgt. Wenn der Käufer die Waren nach der in diesem Artikel genannten Lieferung nicht (rechtzeitig) abnimmt, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern und/oder zu verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware zwischenzeitlich zu versichern.

VERPACKUNG

Die Verpackung ist nicht im Preis inbegriffen und wird in Rechnung gestellt, aber bei Rückgabe in gutem Zustand innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bis zu diesem Betrag gutgeschrieben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Verpackung erfolgt auf Gefahr des Käufers.

LIEFERZEITEN

basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Arbeitsbedingungen und auf der Annahme der rechtzeitigen Lieferung der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Materialien und Gegenstände. Die Lieferzeiten werden so genau wie möglich angegeben, sind aber ausdrücklich nicht verbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der folgenden Zeitpunkte: dem Tag des Vertragsabschlusses; dem Tag, an dem wir die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Unterlagen, Daten, Genehmigungen usw. erhalten. Tritt infolge von Umständen im Sinne des ersten Absatzes dieses Artikels eine Verzögerung ein, so verlängert sich die Lieferfrist um einen Zeitraum, der unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Die Angabe der Bestände erfolgt stets unter dem Vorbehalt der Richtigkeit der entsprechenden Verwaltungsdaten. Hinsichtlich der Lieferzeit gilt die Ware als geliefert, wenn sie in unserem Lager zur Abholung bereitsteht und dies dem Kunden schriftlich oder telefonisch mitgeteilt worden ist. Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus einem mit uns geschlossenen Vertrag in Verzug, so wird die Lieferzeit mindestens für die Dauer dieses Vertrages ausgesetzt. Eine Überschreitung der Lieferfrist bis zu einem Zeitraum von 31 Tagen berechtigt den Kunden weder zur Aussetzung oder Nichterfüllung seines Teils dieses oder eines anderen Vertrages mit uns, noch zu Schadensersatz. Eine Überschreitung der Frist von 31 Tagen oder mehr nach der schriftlichen Aufforderung zur Lieferung durch den Kunden berechtigt den Kunden nur, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an uns aufzulösen. Eine Entschädigung ist niemals fällig.

Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung unserer Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bleibt die Rechnung 30 Tage nach dem Rechnungsdatum unbezahlt, erhöht sich der in Rechnung gestellte Betrag automatisch um eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes lassen die Tatsache unberührt, dass der Kunde uns gegenüber von Rechts wegen, und ohne dass eine weitere Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, in Verzug ist, wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, auf jeden Fall aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgt ist. Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf unser Konto oder auf ein von uns benanntes Konto zu leisten. Die Zahlung gilt mit der Gutschrift auf unserem Bank- oder Girokonto oder bei Barzahlung mit dem Datum der Quittung als erfolgt. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die Forderungen angerechnet, für die wir nicht berechtigt sind, uns auf den nachstehenden Eigentumsvorbehalt zu berufen. Vorbehaltlich dessen werden Zahlungen des Kunden auf dessen Schadensersatzverpflichtung, sodann auf die Verpflichtung zur Zahlung fälliger Zinsen und Kosten und schließlich auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

EIGENTUMSVORBEHALT

Das Eigentum an den im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden oder seinen Rechtsnachfolger über, wenn alle unsere Forderungen gegenüber dem Kunden in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Waren oder in Bezug auf die im Rahmen eines solchen Vertrags für den Kunden ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten oder in Bezug auf die Nichterfüllung eines solchen Vertrags durch den Kunden vollständig beglichen sind, einschließlich aller Zinsen und Kosten. Alle Kosten und Schäden, die während des Zeitraums, in dem das Eigentum noch nicht übertragen wurde, an den Waren entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu belasten. Auch eine Veräußerung oder Nutzung - außer im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden - ist nicht gestattet. Wir sind jederzeit berechtigt, unser Eigentum in Besitz zu nehmen, insbesondere dann, wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt oder wenn der Verdacht besteht, dass er nicht (rechtzeitig) zahlen kann oder will. Zur Verwirklichung unseres Eigentumsrechts haben wir das Recht auf ungehinderten Zugang zu den Produkten, und der Kunde verpflichtet sich bereits jetzt, uns jede Mitwirkung zu gewähren, um uns die Ausübung unseres Eigentumsvorbehalts durch Rückholung der gelieferten Produkte zu ermöglichen, wobei die Kosten hierfür vom Kunden zu tragen sind. Im Falle der Rücknahme schreiben wir dem Kunden den berechneten Verkaufspreis der Ware gut, abzüglich des Betrages, um den der Wert der Ware zwischenzeitlich gesunken ist, und der Kosten der Rücknahme. Der Restbetrag ist vom Kunden sofort zu zahlen. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Kunden oder bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist der Kunde verpflichtet, dem Verwalter, Kurator oder Gerichtsvollzieher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzulegen und uns von den Vorgängen zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer, Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl zu versichern. Auf unser erstes Anfordern wirkt der Kunde bei der Abtretung der betreffenden Forderungen an uns mit.

QUALITÄT UND GARANTIE

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich eine besondere Qualität vereinbart ist, wird handelsübliche Qualität geliefert. Für Maße, Gewichte, Maße, Zusammensetzung, Farben und Eigenschaften aller Waren behalten wir uns die üblichen Toleranzen der für die Herstellung zuständigen Werke vor. Die von uns in Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen und Berechnungen, Empfehlungen und dergleichen genannten Daten werden so genau wie möglich wiedergegeben, sind aber ausdrücklich nicht verbindlich. Die Garantie für die von uns gelieferten Waren ist die von unserem Lieferanten im Rahmen seiner Garantiebedingungen gewährte Garantie. Ist eine Beanstandung der von uns gelieferten Waren begründet, so sind wir dennoch berechtigt, unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder zum Ersatz der gelieferten Waren nachzukommen, ohne dass der Kunde weitergehende Ansprüche an uns stellen kann. Wenn die Erfüllung nicht oder nicht mehr möglich ist, übersteigt unsere Haftung nicht den Betrag, den der Kunde für die gelieferte Ware bezahlt hat, unter Ausschluss jeder anderen oder weitergehenden Haftung. Jegliche Garantie auf die von uns gelieferten Waren erlischt, so dass Reklamationen nicht anerkannt werden, wenn - außer in Notfällen - der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung Reparaturarbeiten an den Waren vorgenommen haben. Wenn der Kunde einer Verpflichtung, die sich für ihn aus dem geschlossenen Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag ergibt, nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nachkommt, sind wir nicht verpflichtet, eine Garantie in Bezug auf einen unserer Verträge mit ihm zu übernehmen.

MONTAGE VON WAREN

Haben wir eine Montage am Aufstellungsort vereinbart, gehen alle zusätzlichen Arbeiten und Kosten zu Lasten des Kunden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass unsere Arbeit am Bestimmungsort ohne Verzögerung beginnen kann. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass alle von uns für erforderlich gehaltenen Hilfskräfte, Hilfswerkzeuge und Hilfsstoffe, Energie, Wasser und Beleuchtung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wir haften nicht für Schäden, die bei der Montage und/oder Prüfung an Gegenständen, Gebäuden, Behältern, Materialien, Werkzeugen und Geräten sowie an den zu montierenden Gegenständen selbst oder an Mitarbeitern des Auftraggebers oder anderer Personen entstehen, es sei denn, dass diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Treten Umstände ein, die ohne unser Verschulden die Montage, Inbetriebnahme oder Prüfung erschweren oder verlängern, so sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten und Schäden dem Kunden in Rechnung zu stellen. Wir garantieren dem Kunden nur die Tauglichkeit der von uns selbst ausgeführten Arbeiten, unter Ausschluss von Überholungs- oder Reparaturarbeiten.

BESCHWERDEN

Bezüglich der Arbeiten und der Lieferung mangelhafter Waren durch uns müssen Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung des Mangels, in jedem Fall aber innerhalb einer angemessenen Frist, schriftlich geltend gemacht werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach der Lieferung zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen wegen Falschlieferungen und sichtbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Entdeckung, in jedem Fall aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend gemacht werden. Reklamationen wegen fehlerhafter Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Der Kunde ist verpflichtet, den betreffenden Gegenstand zu unserer Verfügung zu halten. Ersetzen wir Teile, um einer Garantieverpflichtung nachzukommen, so gehen diese ersetzten Teile in unser Eigentum über. Rücksendungen zum Zwecke des Ersatzes oder der Rückerstattung/Gutschrift der gezahlten Preise erfolgen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gewährleistungsfrist für das Produkt wird durch Reparaturen oder Ersatzteillieferungen nicht erneuert oder verlängert.

HAFTUNG

Unsere Haftung aus dem abgeschlossenen Vertrag ist ausdrücklich auf die Erfüllung der in diesen Bedingungen beschriebenen Verpflichtungen beschränkt; ein Anspruch auf Schadensersatz, sei es direkt oder indirekt, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer leitenden Angestellten vor. In jedem Fall ist unsere eventuelle Schadensersatzpflicht auf den Schaden begrenzt, der als mögliche Folge der ersatzpflichtigen Handlung vorhersehbar war, höchstens jedoch auf den Betrag, den der Kunde im Rahmen des Vertrags an uns gezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Schaden in Absprache mit uns so weit wie möglich zu begrenzen.

GEWALT MAJEURE/HÖHERE GEWALT

umfasst jeden von unserem Willen unabhängigen Umstand - auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war -, der uns vorübergehend oder dauerhaft an der Erfüllung des Vertrags hindert, sowie, soweit nicht bereits erfasst, Transportschwierigkeiten, Feuer, Witterungseinflüsse, schwerwiegende Störungen in unserem Betrieb und unvollständige, nicht rechtzeitige oder nicht erfolgte Erfüllung durch unsere Lieferanten.

AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

Falls wir durch höhere Gewalt an der Erfüllung des Vertrags gehindert werden, haben wir das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention durch ein entsprechendes Schreiben auszusetzen und/oder aufzulösen. Nach der Auflösung im Sinne des vorigen Absatzes ist der Käufer verpflichtet, den anteilig geschuldeten Betrag zu zahlen und die Güter, auf die sich der Vertrag noch bezieht, in Besitz zu nehmen; andernfalls sind wir berechtigt, diese Güter auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern und/oder zu verkaufen. Während der Lagerung sind wir nicht verpflichtet, die Ware zu versichern. Wenn der Kunde einer Verpflichtung, die sich für ihn aus dem mit uns geschlossenen Vertrag oder aus einem damit zusammenhängenden Vertrag ergibt, nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nachkommt, oder wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob der Kunde in der Lage ist oder sein wird, seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber zu erfüllen, sowie im Falle von Konkurs, Zahlungseinstellung, Stilllegung Liquidation oder vollständiger oder teilweiser Übertragung des Unternehmens sind wir berechtigt, ohne Inverzugsetzung unsere Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag auszusetzen und/oder den Kaufpreis vollständig und sofort zu verlangen und/oder diesen Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine entsprechende schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass wir zu irgendeiner Entschädigung oder Garantie verpflichtet sind und unbeschadet der uns ansonsten zustehenden Rechte.

SICHERHEIT

Wir sind jederzeit berechtigt, vom Kunden eine für uns annehmbare Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen, insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, zu verlangen. Die Nichteinhaltung unserer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung gibt uns das Recht, den Kaufpreis sofort und vollständig einzufordern oder den Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.


KOSTEN

Sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen Kosten, die uns bei der Ausführung des Vertrags und der allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % der Hauptsumme. Alle Kosten werden nach dem Stundensatz der Niederländischen Anwaltskammer berechnet.


RECHTSSTREITIGKEITEN

die sich im Zusammenhang mit einem Vertrag ergeben können, auf den diese Bedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, oder die sich im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag ergeben können, werden alle dem zuständigen Gericht im Arrondissement Arnheim vorgelegt, es sei denn, dass ein Unterbezirksgericht an einem anderen Ort für die Entscheidung der Streitigkeit zuständig ist. Alle Verträge, für die diese Bedingungen ganz oder teilweise gelten, unterliegen dem niederländischen Recht.

Copyright © 2025 Safe4Sure
Zeige diese Seite in
Wieder ein Brovisuals Webseite